Willi-Oltmanns-Preis für Malerei 2019

Die nächste Verleihung des Willi-Oltmanns-Preises für Malerei wird 2019 stattfinden. Mit der Verleihung des Preises wird das Werk eines Künstlers oder einer Künstlerin ausgezeichnet, das im Bereich der Malerei einen herausragenden Beitrag liefert.

Kriterien und Preis

Die Auswahlkriterien für den Preis sind weit gefasst: Nicht Ähnlichkeiten zur Kunstauffassung des Malers Willi Oltmanns (1905-1979) sind entscheidend, sondern allein die malerische Qualität, Eigenständigkeit und Überzeugungskraft des malerischen Werkes. Ausgezeichnet werden sollen Maler/-innen, deren bisherige Arbeit als herausragendes Beispiel für eine freie, nur künstlerischen Intentionen folgende Malerei gelten kann. Dabei sollen die formale, kompositorische und farbliche Überzeugungskraft des Werkes, eine handwerklich überzeugende Ausführung, die Selbständigkeit der malerischen Formulierung und Unabhängigkeit von modischen Tendenzen entscheidend sein. Alle Genres der Malerei wie Figurenbild, Porträt, Landschaft, Stillleben, aber auch nonfigurative Arbeiten sind möglich.

Der Willi-Oltmanns-Preis ist mit einer Zuwendung von 5.000 € und einer Ausstellung in Delmenhorst verbunden. Nach Möglichkeit soll auch ein Katalog finanziert werden.

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen

Vielen Dank für Ihre Bewerbungen!

Alle bis zum 31.01.2019 im Malerhaus eingegangenen Bewerbungen, die die veröffentlichten Voraussetzungen für den Willi-Oltmanns-Preis erfüllen, wurden von der Jury gesichtet. Bewerbungen, die nach dem 31.01.2019 eingehen, die nur elektronisch versendet wurden oder die weitere Voraussetzungen nicht erfüllen, konnten nicht berücksichtigt werden. Nach der Sichtung der Bewerbungen durch eine fachkundige Jury wurden fünf Maler eingeladen, 2-3 Originale (max. Größe 150 x 80 cm) der Jury im Delmenhorster Malerhaus vorzulegen.

Aus organisatorischen Gründen können nur die fünf ausgewählten Künstler benachrichtigt werden.

Auf Basis der eingereichten Originale wird die Jury im März 2019 den Preisträger bestimmen. Die Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Die Originale müssen bis 31. März 2019 wieder abgeholt werden. Die Kosten für den An- und Abtransport trägt der Künstler, aber die Stiftung gewährt eine Aufwandsentschädigung (DB-Fahrkarten in der 2. Klasse oder 0,30 € pro gefahrenem Kilometer mit dem PKW, maximal 200 €).

Der Preis wird am Mittwoch, 02. Oktober 2019 in Delmenhorst im Rahmen eines Festaktes verliehen, der zugleich als Eröffnungsveranstaltung für eine Ausstellung mit Werken des/der Preisträgers/Preisträgerin dient. Die Ausstellung wird bis zum 30.10.2019 laufen.