Willi-Oltmanns-Preis für Malerei
Die Willi-Oltmanns-Stiftung stiftete 1999 – anlässlich des zwanzigsten Todestages von Willi Oltmanns – den Willi-Oltmanns-Preis für Malerei.Mit der Verleihung des Preises wird das Werk von Willi Oltmanns in einen Kontext mit der Gegenwartskunst gestellt und das Werk eines Künstlers oder einer Künstlerin ausgezeichnet, das im Bereich der Malerei einen herausragenden Beitrag liefert. Der Preis wird von der Willi-Oltmanns-Stiftung, Delmenhorst getragen und in der Regel alle fünf Jahre vergeben.
Die bisherigen Preisträger sind:
- 2000 Thomas Hartmann für seine „Malerei im Fluss“
- 2003 Hartmut Neumann mit seinen „Tieren“
- 2006 Simone Haack
- 2009 Gerhard Wienckowski
- 2012 Ulrich Wilhelm Röpke
- 2019 Chika Aruga
Die Auswahlkriterien für den Preis sind weit gefasst: Nicht Ähnlichkeiten zur Kunstauffassung von Willi Oltmanns sind entscheidend, sondern allein die malerische Qualität, Eigenständigkeit und Überzeugungskraft des Werkes. Ausgezeichnet werden sollen Maler/-innen, deren bisheriges Werk als herausragendes Beispiel für eine freie, nur künstlerischen Intentionen folgende Malerei gelten kann.
Kriterien sollen insbesondere sein:
- die formale, kompositorische und farbliche Überzeugungskraft des Werkes,
- eine handwerklich überzeugende Ausführung,
- die Selbständigkeit der malerischen Formulierung und Unabhängigkeit von modischen Tendenzen,
- die entstandenen Werke sollen Bezug zu Fragen der menschlichen Existenz in Raum und Zeit haben. Alle Genres der Malerei wie Figurenbild, Porträt, Landschaft, Stillleben, aber auch non-figurative Arbeiten sind möglich,
- eine gewisse Folgerichtigkeit des bisher vorliegenden Lebenswerkes.
- Zwei bildende Künstler/innen (darunter der/die vorherige Preisträger/in)
- Zwei Kunsthistoriker/innnen
- Ein Mitglied des Vorstandes der Willi-Oltmanns-Stiftung
Der Willi-Oltmanns-Preis ist mit einer Zuwendung von 5.000,- € verbunden. Er wird am Sitz der Willi-Oltmanns-Stiftung in Delmenhorst im Rahmen eines Festaktes verliehen, der zugleich als Eröffnungsveranstaltung für eine Ausstellung mit Werken des/der Preisträgers/Preisträgerin dient. Der zur Ausstellung erscheinende Katalog wird von der Willi-Oltmanns-Stiftung finanziert.
Die Jury-Entscheidung ist nicht anfechtbar.